Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haus & Gartenservice GbR
(Hausmeisterservice und Gartenpflege)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Haus & Gartenservice GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“).

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung oder durch Ausführung der Tätigkeit zustande.

  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag oder dem individuellen Angebot.

  2. Zu den regulären Leistungen gehören insbesondere:

    • Hausmeisterservice

    • Gartenpflege

    • Reinigungs- und Pflegearbeiten

    • Kleinreparaturen gemäß gesetzlichen Vorgaben (keine Handwerksleistungen, die zulassungspflichtig sind)

  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar.

  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

  4. Preisänderungen sind zulässig, wenn sich der Umfang oder die Voraussetzungen der Leistung nachträglich ändern und vom Auftraggeber veranlasst werden.


5. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen, Gebäuden oder Räumen erhält.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen über Besonderheiten des Objekts bereitzustellen (z. B. Leitungen, Schächte, Gefahrenstellen).

  3. Bei wiederkehrenden Leistungen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass Arbeitsgeräte und Materialien gefahrlos eingesetzt werden können.


6. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

  4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Wartung durch den Auftraggeber entstehen, wird keine Haftung übernommen.

  5. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


7. Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen.

  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

  3. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.

  4. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber angemessene Minderung verlangen.


8. Kündigung

  1. Dauerverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von der Kündigung vollständig zu vergüten.


9. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks erhoben, verarbeitet und gespeichert.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.


10. Höhere Gewalt

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. extreme Witterung, Naturkatastrophen, Streik).

  2. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.


11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.